Lizenzvertrag (EULA)

Die Nutzungsbedingungen für Software von Abedev – sie gelten für jede Lizenz, die Sie bei uns erwerben.

EULA · Version 2.0

Version 2.0 – Oktober 2026

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) wird geschlossen zwischen der Abedev LLC, Guram Panjikidze St. 10, 0160 Tiflis, Georgien („Abedev“, „wir“) und der natürlichen oder juristischen Person, die Software von Abedev erwirbt, aktiviert oder nutzt („Kunde“, „Sie“). Er gilt für alle Softwareprodukte von Abedev – insbesondere Pizzato, AbeSyn und Resto – einschließlich Updates, Erweiterungen, Dokumentation und Cloud-Diensten, soweit für ein Produkt nicht ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wurde.

Mit dem Setzen des Häkchens im Bestellvorgang, der Aktivierung eines Lizenzschlüssels oder der Nutzung der Software akzeptieren Sie diese EULA in der zu diesem Zeitpunkt angezeigten Fassung. Handeln Sie für ein Unternehmen, bestätigen Sie, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.

2. Begriffsbestimmungen

  • Software: das von Abedev im Objektcode bereitgestellte Computerprogramm einschließlich Updates, Dokumentation und zugehöriger Online-Dienste.
  • Tarif: die erworbene Lizenzvariante (z. B. Single, Restaurant, Abonnement, Cloud Start, Cloud Pro) mit dem auf der Produktseite, in der Bestellung und auf der Rechnung angegebenen Umfang.
  • Lizenzschlüssel: der Ihnen zur Aktivierung von On-Premise-Software übermittelte Schlüssel.
  • Gerät (Aktivierung): ein Computer, Tablet, Smartphone oder eine Serverinstallation, auf dem die Software aktiviert ist und das über eine technische Gerätekennung identifiziert wird.
  • Cloud-Dienst: von Abedev betriebene und über das Internet bereitgestellte Software, in der Regel unter einer Ihnen zugewiesenen Subdomain.
  • Verbraucher: eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer: jeder andere Kunde.
  • Wartungszeitraum: der im Tarif angegebene Zeitraum, in dem Sie Anspruch auf Updates haben.

3. Einräumung der Nutzungsrechte

3.1 Unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und der Einhaltung dieser EULA räumt Abedev Ihnen das einfache, nicht übertragbare (vorbehaltlich Ziffer 5.4) und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene Zwecke im Umfang des erworbenen Tarifs (Anzahl der Geräte, Nutzer, Standorte und Laufzeit) zu nutzen.

3.2 „Nutzung“ umfasst das Installieren, Laden, Ablaufenlassen und Anzeigen der Software sowie die Verarbeitung Ihrer eigenen Daten damit. Von On-Premise-Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen.

3.3 Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Abedev.

4. Lizenzarten

4.1 Unbefristete Lizenz (Kauflizenz)

Eine unbefristete Lizenz (Einmalzahlung) berechtigt zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der erworbenen Version. Updates sind nur während des im Tarif angegebenen Wartungszeitraums (z. B. 12 Monate) enthalten; danach veröffentlichte Versionen können durch Verlängerung der Wartung oder den Kauf eines Upgrades bezogen werden. Das Recht zur Nutzung der während des Wartungszeitraums erschienenen Versionen bleibt nach dessen Ende bestehen.

4.2 Befristete Lizenz und Abonnement

Eine befristete Lizenz (z. B. Jahreslizenz) oder ein Abonnement berechtigt zur Nutzung der Software für die gebuchte Laufzeit. Abonnements verlängern sich automatisch um den gebuchten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich), sofern sie nicht vor Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden; Sie können jederzeit in Ihrem Kundenkonto zum Ende des Zeitraums kündigen. Während des Abonnements erhalten Sie stets die aktuelle Version. Geht eine Zahlung nicht ein, bleibt die Lizenz nach Ende des Zeitraums für eine Kulanzfrist (derzeit 7 Tage) nutzbar; danach kann die Software bis zum Zahlungseingang eingeschränkt oder gesperrt werden.

4.3 Cloud-Dienst (SaaS)

Bei Cloud-Tarifen betreibt Abedev die Software auf eigenen oder beauftragten Servern und gewährt Ihnen für die Laufzeit des Abonnements Zugriff über das Internet. Eine Kopie der Software wird nicht überlassen. Betrieb, Updates und Datensicherungen übernimmt Abedev. Abedev strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

4.4 Test- und Demoversionen

Testversionen und Demozugänge (z. B. 14-tägiger Test) dürfen kostenlos ausschließlich zur Erprobung und nicht für den Produktivbetrieb genutzt werden. Sie können funktional oder zeitlich beschränkt sein und enden automatisch. In einer Test- oder Demoversion erfasste Daten können mit Ablauf des Tests gelöscht werden, sofern Sie nicht in einen kostenpflichtigen Tarif wechseln. Für kostenlose Versionen gelten die Ziffern 12 und 13 mit der Maßgabe, dass Abedev nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel haftet, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

5. Aktivierung, Geräte und Nutzer

5.1 Die zulässige Anzahl an Geräten (Aktivierungen), Nutzern oder Standorten ergibt sich aus dem Tarif (z. B. 1, 3 oder 5 Geräte). Jede Installation auf einem weiteren Gerät erfordert eine eigene Aktivierung.

5.2 Bei der Aktivierung übermittelt die Software den Lizenzschlüssel und eine technische Gerätekennung an den Lizenzserver von Abedev und prüft die Gültigkeit der Lizenz. Die Software prüft die Lizenz in regelmäßigen Abständen online. Ist keine Verbindung möglich, arbeitet sie für einen angemessenen Offline-Zeitraum weiter; kann die Lizenz längere Zeit nicht geprüft werden, können Funktionen bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung eingeschränkt werden.

5.3 Aktivierte Geräte können Sie jederzeit in Ihrem Kundenkonto (Bereich „Lizenzen“) oder aus der Software heraus einsehen und deaktivieren, z. B. beim Austausch eines Computers. Die frei gewordene Aktivierung kann anschließend auf einem anderen Gerät genutzt werden.

5.4 Ein Unternehmer darf eine unbefristete Lizenz einmalig vollständig an einen Dritten übertragen, sofern er die eigene Nutzung endgültig aufgibt, sämtliche Installationen deaktiviert und Abedev den neuen Lizenznehmer schriftlich mitteilt. Eine Aufspaltung von Lizenzen ist unzulässig. Abonnements und Cloud-Zugänge sind ohne Zustimmung von Abedev nicht übertragbar.

6. Nutzungsbeschränkungen

Soweit nicht durch diese EULA oder zwingendes Recht ausdrücklich gestattet, ist es Ihnen untersagt,

  • die Software über das für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderliche Maß und eine Sicherungskopie hinaus zu vervielfältigen;
  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach anwendbarem Recht unabdingbar erlaubt ist (z. B. zur Herstellung der Interoperabilität);
  • die Software zu bearbeiten, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen;
  • die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen oder sie als Dienstleistung für Dritte zu betreiben (Hosting, Outsourcing);
  • Lizenzprüfungen, Aktivierungsgrenzen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren;
  • Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten zu veröffentlichen oder weiterzugeben;
  • die Software für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme von Abedev beeinträchtigt.

7. Updates, Wartung und Support

7.1 Während des Wartungszeitraums bzw. der Laufzeit eines Abonnements oder Cloud-Tarifs erhalten Sie die von Abedev für das lizenzierte Produkt veröffentlichten Updates. Updates können Funktionen ändern oder ergänzen; wesentliche Funktionen werden nicht ohne triftigen Grund entfernt.

7.2 Abedev kann Sicherheitsupdates auch außerhalb des Wartungszeitraums bereitstellen. Bei On-Premise-Software obliegt die Installation von Updates Ihnen; für Mängel, die durch ein angebotenes Update vermieden worden wären, ist Abedev nicht verantwortlich.

7.3 Support erfolgt per E-Mail sowie – soweit im Tarif enthalten – per Fernwartung oder Telefon während der Bürozeiten. Der Umfang (z. B. bevorzugter Support, Installation per Fernwartung) ergibt sich aus dem Tarif. Individuelle Anpassungen und Vor-Ort-Einsätze werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.

8. Kundendaten und Cloud

8.1 Alle Daten, die Sie in die Software oder den Cloud-Dienst eingeben, bleiben Ihre Daten. Abedev verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der Leistung.

8.2 Für regelmäßige Datensicherungen von On-Premise-Installationen sind Sie selbst verantwortlich. Im Cloud-Dienst erstellt Abedev regelmäßige Sicherungen; diese dienen der Wiederherstellung des Betriebs und ersetzen nicht Ihren eigenen Export.

8.3 Während der Laufzeit können Sie Ihre Daten in einem gängigen Format exportieren. Nach Ende eines Cloud-Abonnements wird Ihre Instanz deaktiviert und Ihre Daten werden für eine Aufbewahrungsfrist (derzeit 30 Tage) vorgehalten, in der Sie einen Export anfordern können; danach werden sie endgültig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

8.4 Soweit Abedev im Cloud-Dienst personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (z. B. Daten Ihrer Gäste oder Mitarbeiter), handelt Abedev als Auftragsverarbeiter. Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

9. Eigentum und geistiges Eigentum

Die Software ist urheberrechtlich und durch weitere Schutzrechte geschützt. Alle Rechte an der Software, der Dokumentation, den Marken (einschließlich „Abedev“, „Pizzato“, „AbeSyn“ und „Resto“) und dem zugehörigen Know-how verbleiben bei Abedev bzw. deren Lizenzgebern. Sie erwerben ausschließlich die in dieser EULA beschriebenen Nutzungsrechte. Urheberrechtsvermerke und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt werden. Ihre Verbesserungsvorschläge darf Abedev frei verwenden.

10. Komponenten Dritter und Open Source

Die Software kann Komponenten Dritter einschließlich Open-Source-Software enthalten. Diese unterliegen eigenen Lizenzbedingungen, die mit der Software ausgeliefert oder in ihrer Dokumentation aufgeführt werden. Soweit diese Bedingungen Ihnen weitergehende Rechte einräumen oder die Bereitstellung bestimmter Informationen oder des Quellcodes verlangen, gehen sie für die jeweilige Komponente dieser EULA vor.

11. Datenschutz

11.1 Abedev verarbeitet personenbezogene Daten nach dem georgischen Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.

11.2 Zur Aktivierung und Prüfung von Lizenzen werden folgende Daten verarbeitet: Lizenzschlüssel, Produkt und Version, technische Gerätekennung, Gerätename (Hostname), IP-Adresse und Zeitpunkt der letzten Prüfung. Diese Daten dienen ausschließlich der Lizenzverwaltung, der Missbrauchsverhinderung und der Bereitstellung von Updates und werden gelöscht, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

12. Gewährleistung

12.1 Abedev gewährleistet, dass die Software bei Übergabe im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht. Es ist nicht möglich, Software so zu entwickeln, dass sie in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet; unerhebliche Abweichungen, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

12.2 Verbrauchern stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu (einschließlich der Rechte nach den anwendbaren Vorschriften über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen); diese werden durch diese EULA nicht eingeschränkt.

12.3 Für Unternehmer gilt: Abedev beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder Lieferung einer neuen Version. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Übergabe, außer bei Vorsatz oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

13. Haftung

13.1 Abedev haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach zwingenden Vorschriften der Produkthaftung sowie im Fall einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Abedev nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung in diesen Fällen zusätzlich je Vertragsjahr auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Produkt gezahlt hat.

13.3 Gegenüber Unternehmern haftet Abedev nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und den Verlust von Daten, der durch ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wäre.

13.4 Zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern, insbesondere nach dem georgischen Verbraucherschutzgesetz und dem Recht des EU-Mitgliedstaats, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Unbefristete Lizenzen werden auf unbestimmte Zeit, befristete Lizenzen, Abonnements und Cloud-Tarife für die gebuchte Laufzeit geschlossen.

14.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Abedev insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Ziffern 5 oder 6 (z. B. Weitergabe von Lizenzschlüsseln, Umgehung von Lizenzprüfungen) oder bei einem Zahlungsverzug vor, der nach Mahnung und Ablauf der Kulanzfrist fortbesteht.

14.3 Mit Vertragsende erlischt Ihr Nutzungsrecht. Sie haben die Software zu deinstallieren und alle Kopien zu löschen; Cloud-Zugänge werden deaktiviert (zum Datenexport siehe Ziffer 8.3). Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern sind in unserer Widerrufsbelehrung erläutert und bleiben unberührt.

15. Exportkontrolle und Sanktionen

Sie verpflichten sich, die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten und die Software nicht an Personen, Organisationen oder in Länder weiterzugeben oder dort zu nutzen, die solchen Beschränkungen unterliegen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Diese EULA unterliegt dem Recht Georgiens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

16.2 Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand Tiflis, Georgien (Stadtgericht Tiflis). Verbraucher können auch vor den Gerichten ihres Wohnsitzes klagen; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

17. Änderungen dieser EULA

Abedev kann diese EULA für künftige Versionen, neue Produkte oder aus rechtlichen Gründen ändern. Jede Fassung ist nummeriert; für Ihren Kauf gilt die Fassung, der Sie zugestimmt haben. Bei Abonnements und Cloud-Tarifen werden Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; sind Sie nicht einverstanden, können Sie das Abonnement vor Inkrafttreten kündigen. Änderungen, die Hauptleistungspflichten zu Ihrem Nachteil betreffen, bedürfen Ihrer Zustimmung.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

18.2 Diese EULA liegt in georgischer, englischer, deutscher und russischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die Fassung in der Sprache maßgeblich, in der der Vertrag geschlossen wurde.

19. Kontakt

Abedev LLC
Guram Panjikidze St. 10
0160 Tiflis, Georgien
E-Mail: info@abedev.com